DEUTSCHER BRACKENVEREIN E.V.


/ Deutscher Brackenverein e.V. | Anmeldung

Anmeldung


Anmeldung zur Prüfung

Ihren persönlichen Prüfungstermin mit Orts- und Zeitangabe finden Sie auf dieser Homepage unter Termine.        


Benutzen Sie bitte das Anmeldeformular unter: bitte hier klicken...


Hinweise zum Prüfungswesen 01/2022 – Nennungen – wichtige Informationen -



Hinweise zur Nennung:


Bitte melden Sie sich nach der Veröffentlichung der Prüfungstermine auf der Homepage des DBV rechtzeitig und nur schriftlich auf dem Postwege bei dem angegebenen Prüfungsorganisator an.


Telefonische, gefaxte oder per E-Mail übermittelte Nennungen werden nicht angenommen!


Es können nur vollständige und leserliche Nennungen berücksichtigt werden. Reservierungen von Prüfungsplätzen werden nicht vorgenommen!

Nennungen werden nur in Form von normaler Briefpost oder Einwurfeinschreiben entgegengenommen. Kurierzustellungen, Terminsendungen o.ä. die beim jeweiligen Empfänger eine persönliche Quittierung erfordern, werden nicht akzeptiert und zurückgesendet!


Zu den vereinsinternen Prüfungen (AP, SP 1 u. SP 2, FS 1 u. FS 2 und GP) verwenden Sie bitte das entsprechende Meldeformular (Download von der Homepage unter DBV intern / Prüfungswesen / Formulare).

Für die Verbandsprüfungen (VSwP u. VFSP) verwenden Sie bitte das Meldeformular des Jagdgebrauchshundeverbandes (Formblatt 1), herunterzuladen unter www.JGHV.de. Dieses Formblatt ist zwingend erforderlich, da es durch den DBV mit der Meldung der Prüfungsergebnisse beim JGHV eingereicht werden muss.


Jeder Nennung ist beizufügen:

1. vollständig und leserlich ausgefülltes Nennformular in 2-facher Ausfertigung für die entsprechende Prüfung (bitte eMail –Adresse angeben!)

2.Eine vollständige und aktuelle Kopie der Ahnentafel (DBV-Papiere = 4 Seiten, ÖBV-Papiere = 2 Seiten)

3.Eine Kopie des Einzahlungsbeleges mit Angabe des Prüfungsortes und des Hundenamens über das auf dem Prüfungskonto eingezahlte Nenngeld. Zur Nennung von Hunden, die ab dem Zuchtjahr 2010 im DBV gezüchtet wurden und zur AP gemeldet werden, entfällt die Zahlung und damit das Einreichen des Einzahlungsbeleges, wenn der vom Züchter beim Welpenerwerb ausgehändigte Originalgutschein über die Teilnahme an einer AP eingereicht wird.


Die Teilnehmer, die nach Reihenfolge der Nennungseingänge für die gemeldete Prüfung einen freien Prüfungsplatz erhalten, werden unter dem jeweiligen “Termin“ auf der Homepage nach Ablauf des Nennschlusses zeitnah veröffentlicht.

Nenngeld ist Reuegeld, d.h. es erfolgt keine Rückerstattung des Nenngeldes bei Nichterscheinen oder nach Zurückziehen des gemeldeten Prüfungsgespannes, sofern die Gründe dafür nicht beim Organisator der Prüfung liegen!

Die vollständige Nennung ist dem für die ausschreibende Regionalgruppe zuständigen Prüfungsorganisator zu übersenden, welcher bei den Kontaktdaten der ausgeschriebenen Prüfung angegeben ist. Sie erhalten von diesem ca. 2 Wochen vor der Prüfung das Prüfungsprogramm. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Prüfungsorganisator.

Änderungen von Prüfungstag und Prüfungsort sind möglich. Sollten Änderungen erforderlich sein, werden Sie über diesen Umstand umgehend in Kenntnis gesetzt. Der DBV behält sich vor, bei zu geringer Nennzahl Prüfungen zusammenzufassen oder bei Überbuchung von Prüfungsplätzen den gemeldeten Hundeführern einen freien Prüfungsplatz bei einer anderen Prüfung zuzuweisen.

Bitte stellen Sie nur gut vorbereitete Hunde auf den Prüfungen vor. Auch eine Anlageprüfung setzt eine gründliche Einarbeitung Ihres Hundes voraus. Ein Prüfungstag ist kein Übungstag, weder für den Hund, noch für den Führer!

Bitte beachten Sie den Terminkalender auf unserer Homepage (Kopfzeile unter “Termine“). Es können dort eventuell zusätzliche Prüfungstermine ausgeschrieben werden – Informationen zur Durchführung der Prüfungen aufgrund der aktuell gültigen CORONA- Bestimmungen werden ebenso zeitnah auf der Homepage veröffentlicht.


Prüfungskonto: Deutsche Bank Neuwied

IBAN: DE11 574 700 240 165 910 100

BIC: DEUT DE DB574


Ich wünsche den Hundeführern, die mit ihren Hunden zur Prüfung anstehen, viel Suchenglück!


Mit Brackenheil

Andreas Meyer

Richterobmann

Die häufigsten Fragen(- und Antworten) zum Prüfungswesen im DBV

A.) Allgemeine Fragen- gültig für alle angebotenen Prüfungen im DBV:

Wo finde ich die für die einzelnen Prüfungen erforderlichen Mindestvoraussetzungen und notwendigen Beschreibungen der geforderten Leistungen am Prüfungstag?

• In der gültigen Prüfungsordnung der Brackenzuchtvereine (BZV) auf der Homepage des DBV unter „Formulare und Downloads“


Wo finde ich die einzureichenden Nennformulare zu den einzelnen Prüfungen?

• Auf der Homepage des DBV unter „Formulare und Downloads“


Wann und Wo werden die Prüfungstermine veröffentlicht?

• Immer an fixen Terminen auf der Homepage des DBV unter „Termine“:

• Am 20 Januar d.J. die Termine der Anlagenprüfungen für das Frühjahr d.J

• Am 20 März d.J. die Termine für die Schweiß – und Gebrauchsprüfungen d.J.

• Am 20.Juni d.J. die Termine für die Anlagenprüfungen für den Herbst d.J.


Wo muss ich die Nennung für eine Prüfung hin senden?

• Die Nennung muss an den bei dem jeweiligen Prüfungstermin angegebenen Prüfungsorganisator gesendet werden


Wie muss die Nennung gesendet werden?

• Die Nennungen müssen auf dem Postwege an den angegebenen Prüfungsorganisator gesendet werden.

Telefonische, gefaxte oder per E-Mail übermittelte Nennungen werden nicht angenommen!

• Es können nur vollständige und leserliche Nennungen berücksichtigt werden. Reservierungen von Prüfungsplätzen werden nicht vorgenommen!

• Nennungen werden nur in Form von normaler Briefpost oder Einwurfeinschreiben entgegengenommen. Kurierzustellungen, Terminsendungen o.ä. die beim jeweiligen Empfänger eine persönliche Quittierung erfordern, werden nicht akzeptiert und zurückgesendet!

• Eine vollständige Nennung umfasst immer eine doppelte Ausführung des Nennbelegs, eine vollständige Kopie der Ahnentafel und der Einzahlungsbeleg für das Nenngeld bzw. den entsprechenden Originalgutschein zur Teilnahme an einer Anlagenprüfung des DBV


Wie erfahre ich, ob meine Nennung für einen Prüfungstermin berücksichtigt werden konnte?

• Die Teilnehmer an einem Prüfungstermin werden nach Nennschluss bzw. nach vollständiger Vergabe der vorhandenen Prüfungsplätze nach Eingang der Nennungen unter dem jeweiligen Termin als „Teilnehmer“ veröffentlicht.

• Die Eingabe der Teilnehmer an einer Prüfung erfolgt zeitnah nach Beendigung der Abstimmung der Prüfungsorganisatoren untereinander

• Die Teilnehmer erhalten dann ca.2 – 3 Wochen vor dem Prüfungstermin eine Einladung zur Prüfung durch den Prüfungsorganisator.


Was passiert mit unvollständigen Nennungen?

• Nennungsunterlagen, die nicht nach den obengenannten Erfordernissen zugesendet werden oder unvollständig sind, können erst dann berücksichtigt werden, wenn die Unterlagen vollständig beim Prüfungsorganisator eingegangen sind.

• Pauschale Nennungen ( z.B. ohne Angabe von Prüfungsort oder Prüfungsdatum – z.B. zur Teilnahme an Anlagenprüfungen) werden zurückgesendet und können nicht bei der Vergabe der Prüfungsplätze berücksichtigt werden


B.) Spezielle Fragen zur Anlagenprüfung:

Kann ich für mehrere Anlagenprüfungstermine einer Prüfungsrunde eine Nennung senden?

Nein – es kann nur eine Nennung mit der Angabe des gewünschten Prüfungsortes und den vollständig geforderten Unterlagen an einen Prüfungsorganisator gesendet werden.

• Die Prüfungsplätze werden nach Posteingang in den einzelnen Prüfungsgruppen vergeben – überzählige Nennungen aus einer Prüfungsregion werden noch freien Prüfungsplätzen in einer anderen Prüfungsregion durch Abstimmung der Prüfungsorganisatoren untereinander und nach Rücksprache mit den Hundeführern(Innen) zugeteilt / vergeben


Gibt es eine Altersbeschränkung zur Teilnahme an einer Anlagenprüfung?

• Grundsätzlich Nein – lediglich ergibt sich aus der Zuchtordnung (§ 6 Zuchtzulassung) die Zeitvorgabe von 24 Monaten, sofern der Hund die Zuchttauglichkeit erreichen soll

• allerdings: vorgestellt werden sollten nur Hunde, die die geforderten Anforderungen bezüglich Schussfestigkeit, Fährtenlaut – und Fährtensicherheit gemäß Prüfungsordnung der BZV § 15 ff. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Prüfungstag zeigen können (Vorbereitung der Hunde durch die Hundeführer(innen)!

Kann ich meinen Hund zu einer Wiederholung der Anlagenprüfung anmelden?

• Grundsätzlich ja – sofern ausreichend Prüfungsplätze in der jeweiligen Prüfungsrunde vorhanden sind, sonst haben die Hunde Vorrang bei der Vergabe der Prüfungsplätze, die noch keine AP-Prüfung absolviert haben


C.) Spezielle Fragen zur Schweißprüfung:

Welche Voraussetzungen müssen zur Zulassung um zu einer Schweißprüfung SP1-FS erfüllt werden?

• Voraussetzung zur Zulassung sind gem. PO der BZV § 25 ff. der Nachweis der Schussfestigkeit und des „Lauten Jagens“


Wie kann der Nachweis der Schussfestigkeit und des „Lauten Jagens“ erbracht werden?

• Durch absolvierte Anlagenprüfung mit Mindestnote SF : 4 und Mindestnote FL: 1

• Durch Vorlage des Formblatts 23b des JGHV (“Bestätigung des Lauten Jagens und der Schussfestigkeit“ durch 2 bestätigte Verbandsrichter)

Achtung: die Bestätigung der SF und des „Lauten Jagens“ auf dem Formular 23b des JGHV erfüllt nicht die Anforderungen des § 6 der Zuchtordnung (Zuchtzulassung) – Ausnahmen regelt der Zuchtausschuss


Kann ich bei jeder Schweißprüfung auch die jagdliche Brauchbarkeit gem.§26 B der PO der BZV mitprüfen lassen?

Nein – die Prüfung der jagdlichen Brauchbarkeit muss mit der entsprechenden Ausschreibung für die Schweißprüfung ausgeschrieben sein und kann ansonsten am Prüfungstag nicht angeboten werden.

• Höhere Nenngelder, die ohne Rückfrage bzw. ohne dass die Prüfung der jagdlichen Brauchbarkeit ausgeschrieben ist eingezahlt wurden, werden nicht zurückerstattet.


D.) Spezielle Fragen zur Gebrauchsprüfung:

Gibt es eine Altersbegrenzung zur Teilnahme an einer Gebrauchsprüfung?

Nein – es gibt keine Altersbegrenzung


Kann ich zu einer „GP ohne Schweiß“ nennen, wenn ich noch keinen Nachweis einer absolvierten Schweißarbeit habe?

Nein – mit Einsendung der Nennungsunterlagen zu einer „GP ohne Schweiß“ muss gemäß Anlage 3 zur PO der BZV der Nachweis der erfolgreich absolvierten Schweißarbeit vorgelegt werden.


Reicht zum Nachweis der Schweißarbeit die Vorlage eines Prüfungszeugnisses der entsprechenden jagdlichen Brauchbarkeit auf Länder oder Kreisgruppenebene?

Nein- der Nachweis der erfolgreich absolvierten Schweißarbeit kann nur durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses / Urkunde einer bestandenen Verbandsschweiß (oder Fährtenschuh)prüfung bzw. einer bestandenen SP1 (SP1-FS) erbracht werden.


Können die Noten zur Schussfestigkeit oder zur „Lauten Jagd“ aus den Prüfungsnoten der Anlagenprüfung übernommen werden?

Nein – zum Bestehen einer GP müssen alle geforderten Prüfungsfächer am Prüfungstag geprüft und mit den geforderten Mindestnoten bestanden werden.


Können einzelne Prüfungsbereiche bei Nichtbestehen wiederholt werden?

Ja – im Rahmen der im § 20 Abs.6 ff. der PO der BZV genannten Voraussetzungen können einzelne Prüfungsbereiche bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres nachgeprüft werden.


Andreas Meyer

Richterobmann im DBV


Bitte senden Sie Ihre Meldung je nach Region des Prüfungsortes an:

Region Nord:

Fredy Lück

Alte Poststr. 13

29303 Bergen


Region West

Andreas Meyer

Hauptstraße 31

56357 Buch / Ts.


Region Ost

Mario Küllmey

Parkstr. 3

38319 Remlingen


Region Nord-Ost

Dr. Werner Peter

Hamburger Str. 90

21493 Schwarzenbeck


Region Mitte

Arno Dietz

Johannesgraben

56355 Nastätten


Region Süd + SüdWest

Clemens Stampfer

An der Post 6

93339 Riedenburg


Region Süd + Mitte

Josef Rieken

Thomas-Mann-Str. 27

97616 Bad Neustadt